Als drittem Antiepileptikum in Folge hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der frühen Nutzenbewertung einem neuen Epilepsie-Medikament den Zusatznutzen abgesprochen. Diesmal traf es das zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren zugelassene und eingesetzte Brivaracetam (Briviact®, UCB). In seinem Dossier hatte das Unternehmen aus dem indirekten Vergleich zu Lacosamid und Eslicarbazepin entsprechend der Methodik des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet. Dem folgte der G-BA in seinem Beschluss aber nicht. UCB bedauert diese Entscheidung sehr, das Unternehmen wird sich aber weiterhin für die verbesserte Behandlung von Epilepsie-kranken Menschen und ihre Lebensqualität einsetzen.
Pharma News
Neuro-Depesche 9/2016
G-BA zu Brivaracetam: kein Zusatznutzen
ICD-Codes:
G40.