Alle insulinbehandelten Diabetiker haben Anspruch auf ein Blutzucker-Messgerät, wenn der Arzt eine Selbstmessung verordnet, entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen. Bis März 2001 waren Blutzucker-Messgeräte nur dann auf einem Kassenrezept verordnungsfähig, wenn der Diabetiker die visuelle Auswertung eines Blutzucker-Teststreifens auf Grund einer Farbsehschwäche oder Sehbehinderung nicht sicher vornehmen konnte. Die neue Regelung tritt auf Initiative des IKK-Bundesverbandes schon vor der Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses in Kraft. Blutzucker-Messgeräte unterliegen als Hilfsmittel keinem Arzt-Budget. Blutzucker-Teststreifen gelten dagegen als nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel und unterliegen dem Arzneimittel-Budget. (RS)
Neue Regelung in Kraft
NATUR+PHARMAZIE 5/2001
Kassen erstatten Blutzucker-Messgeräte
Insulinpflichtige Diabetiker müssen ihr Blutzucker-Messgerät nicht mehr selbst bezahlen. Der Arzt darf jetzt jedem Diabetiker, der selbst seinen Blutzucker misst, auch das Blutzucker-Messgerät auf Kassenrezept verordnen. Entfallen ist die Beschränkung auf Patienten, die die Teststreifen nicht visuell ablesen können.