Jetzt Berufskrankheit

NATUR+PHARMAZIE 1/2015

Hautkrebs durch Sonnenstrahlung

Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom.

Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie z. B. Bauarbeiter, Handwerker oder Seeleute. Durch ihre Tätigkeit haben sie ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung. Die neue Berufskrankheit stellt Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dazu Dr. Joachim Breuer, Dt. Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Prävention weiter zu verstärken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.“ Zum Schutz der Beschäftigten müssen hier gemeinsam mit den Arbeitgebern wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwickelt werden.

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